Interne Wettbewerbsregeln

      1. Die Präsentation der Wettbewerbsbilder erfolgt digital über den Beamer. Alle Bilder werden in willkürlicher Reihenfolge in zwei Durchläufen gezeigt. Am Ende sind alle Bilder in einer Gesamtübersicht nochmals auf der Leinwand zu sehen.
      2. Ein zu einem Wettbewerb eingereichtes Bild muss von dem teilnehmenden Mitglied selbst angefertigt worden sein. Ein Wettbewerbsbild muss auf fotografischem Weg entstanden sein und darf nur mit einer analogen oder digitalen Kamera fotografiert werden (z. B. kein Scanner). Es kann in der Dunkelkammer oder am PC bearbeitet werden.
      3. Bei einem Wettbewerb eingereichte Bilder dürfen grundsätzlich unter künstlerischen Aspekten mit Bildbearbeitungssoftware nachbearbeitet sein.
        Folgende Regeln sind hierbei zu beachten:

        • a. Entwicklungseinstellungen
          Es ist zulässig, die mit einem RAW-Konverter oder einer Software zur Bearbeitung und Verwaltung von Digitalbildern möglichen Einstellungsänderungen zur Beeinflussung von Farbtemperatur, Tonwert, Gradation und Farbsättigung vorzunehmen.
          Eine Farbkorrektur und Tönung von Lichtern und Tiefen ist ebenso zulässig wie das Beschneiden und Rotieren sowie das Entrauschen und Schärfen von Bildern. Digitale Filter wie z. B. Farb- oder Verlaufsfilter sind zulässig.
          Diese Nachbearbeitung darf sich auf das Bild als Ganzes beziehen und auch im Zuge einer selektiven Bildkorrektur eingesetzt werden. Das bedeutet, dass Korrekturen und Optimierungen auch auf Teilbereiche eines Bildes (z.B. dodge&burn) angewendet werden dürfen.
        • b. Manipulation von Bildpixeln
          Bildmanipulationen auf Pixelebene sind dann erlaubt, wenn störende Bildelemente entfernt werden sollen und diese durch Bildelemente aus dem gleichen Foto ersetzt werden. Typische Beispiele sind das Entfernen von Staub, Schmutz, Stromleitungen, Ästen usw. mit Hilfe eines Korrekturpinsels oder Stempels.
          Transformationen zur Korrektur stürzender Linien sind zulässig.
      4. Die Anfertigung von Fotomontagen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Unter Fotomontagen werden Kompositionen aus zwei oder mehr Bildern verstanden. Eine unzulässige Fotomontage entsteht auch durch das Ausschneiden eines Bildbereichs und das Befüllen dieses Bereichs mit einer Farbe oder einem Farbverlauf oder sonstigen bildfremden Elementen. Ausdrücklich ausgenommen von der Einschränkung sind Fotostacking – die Zusammenführung unterschiedlicher Belichtungen eines Motivs zu einem HDR-Bild sowie aus mehreren Bildern zusammengefügte Panoramen.
        Mehrfachbelichtungen sind zulässig, wenn und soweit sie mit der Kamera erstellt werden.
      5. Ausgenommen von allen unter 1. – 3. genannten Einschränkungen sind einzelne Wettbewerbe, in denen diese Manipulationen ausdrücklich erlaubt sind (z. B. Experimente/Composings). Bei diesen Wettbewerben ist auch die Verwendung von Bildteilen zulässig, die der Teilnehmer nicht selbst angefertigt hat (z. B. Stockfotos). Der Teilnehmer muss jedoch im Besitz aller Urheberrechte am Hauptmotiv bzw. des bildbestimmenden Elements des eingereichten Werks sein.
      6. Teilnehmen können nur Mitglieder des Fotoclub Wolfratshausen e. V.. Gäste können gerne mitstimmen, gehen aber nicht in die Wertung ein.
      7. Mitglieder, die sich am internen Wettbewerb beteiligen, müssen an dem Abend auch anwesend sein. Eine Abgabe der Bilder zum Wettbewerb ohne Anwesenheit am Clubabend ist ausgeschlossen.
      8. Pro Teilnehmer sind max. 2 Exponate zugelassen.
      9. Keine digitalen Passepartouts, keine Ränder.
      10. Bei Wettbewerben in S/W gilt: Zugelassen sind Schwarzweiß-Bilder.
        Zusätzlich dürfen diese Bilder einen Sepia-Effekt ausweisen oder eine lokal begrenzte EINFARBIGE Color Key-Behandlung. Die Color Key- Behandlung muss den weitgehenden S/W-Charakter eines Bildes erhalten (Beispiel: schwarze Katze mit gelben Augen).
      11. Bei der anschließenden Bildbesprechung werden die Bildautoren erfragt und im Auswertungsbogen festgehalten.
      12. Bilder, die bereits in früheren internen Wettbewerben (auch Wettbewerb „Lichtblicke“) teilgenommen haben, sind nicht mehr zugelassen.
      13. Bilder, die an internen Wettbewerben teilgenommen haben, können aber zum Regionalen Fotowettbewerb eingereicht werden (und umgekehrt).
      14. Die Stimmzettel werden vor jedem internen Wettbewerb ausgeteilt, bitte den vollen Namen eintragen.
        Folgende Wertungen sind zu vergeben: Platz 1 = 5 Punkte, Platz 2 = 4 Punkte, Platz 3 = 3 Punkte, Platz 4 = 2 Punkte, Platz 5 = 1 Punkt.
        Die zu vergebenden Punkte werden in den Stimmzetteln vorgegeben.
      15. Das eigene Bild darf NICHT bewertet werden!
        Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss vom Wettbewerb.
      16. Die Siegerfotos der Plätze 1-5 jedes internen Wettbewerbs werden auf dem Vereinsnotebook gespeichert, damit sie auf unserer Fotoclub- Homepage veröffentlicht werden und durch den Vorstand an die Tageszeitungen gesendet werden können.
      17. Auflösung lange Bildseite max. 1920 Pixel.
        Dateibeschriftung: Wettbewerbsthema_Nachname_Vorname (z.B.: Stifte 1_Mustermann_Max)